Im Bereich Resturlaub können Sie speziell die Abwesenheit Urlaub Ihrer Mitarbeiter verwalten. Als Personaladministrator können Sie in dieser Ansicht den Urlaubsanspruch bearbeiten. Damit der Resturlaub berechnet werden kann, muss beim jeweiligen Mitarbeiter in den Mitarbeiterdetails die Arbeitszeit gepflegt werden.
Wenn Sie die Abwesenheiten im Startmenü aufgerufen haben, finden Sie darunter verschiedene Unterordner. Einer von ihnen trägt den Titel Resturlaub. Mit einem Klick öffnen Sie den Ordner.
Das Fenster, das sich daraufhin öffnet, enthält eine Liste aller Mitarbeiter. In den Spalten sehen Sie verschiedene Daten. Diese sind:
- Urlaubsanspruch
- Resturlaub aus dem Vorjahr
- verfallener Urlaub
- Verfallsdatum
- Urlaubsanspruch gesamt
- genehmigter Urlaub
- Resturlaub
In der Ansicht Resturlaub stehen Ihnen verschiedene Filtermöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind:
- Mandant
- Gruppe
- Mitarbeiter
- Jahr
Oben rechts können Sie die Ansicht Resturlaub exportieren.
BEARBEITEN DER URLAUBSDATEN
Wenn Sie auf die Zeile eines Mitarbeiters klicken, öffnet sich ein Fenster zum Bearbeiten der Resturlaubdetails.
Es können folgende Daten editiert werden:
- Urlaubsanspruch
- Resturlaub Vorjahr
- Verfallsdatum
Das maximale Verfallsdatum ist immer der 31.12. des aktuellen Jahres.
Mit einen Klick auf das Diskettensymbol speichern Sie die Eingabe.
RESTURLAUB NEU BERECHNEN
Mit der Schaltfläche Resturlaub neu berechnen können Sie die Urlaubsberechnung neu anstoßen. Bitte beachten Sie, dass dabei alle manuell eingegeben Werte zurückgesetzt werden.
Die Berechnung des Resturlaubs greift immer für die angezeigten gefilterten Mitarbeiter!
Ist folglich nur ein Mitarbeiter ausgewählt / sichtbar, wird der Resturlaub nur für diesen neu berechnet. Es ist ebenso möglich Mitarbeitergruppen, alle Mitarbeiter oder alle Mandanten auszuwählen (Standardeinstellung des Filters).
Wird im Bereich Resturlaub das Folgejahr aufgerufen (aus Versehen oder Beabsichtigt um den aktuellen Stand der Resturlaubskonten zu kontrollieren), werden die Jahresurlaubsansprüche und Resturlaube dadurch zum Zeitpunkt des ersten Aufrufes der Jahresübersicht fest berechnet. Sollten sich nach dieser einmaligen Resturlaubsberechnung weitere Änderungen in den Resturlaubstagen ergeben, werden die bislang die zu übertragenden Urlaubstage für das Folgejahr nicht automatisch angepasst. Klicken Sie am 01.01. immer einmal auf Resturlaube neu berechnen und führen erst dann manuelle Änderungen durch.