Sie können sich Abwesenheiten auch in der Resturlaubsansicht anzeigen lassen.
Hier finden Sie die folgenden Informationen:
- Urlaubsanspruch im ausgewählten Jahr
- Resturlaub aus dem Vorjahr
- verfallender Urlaub
- Verfallsdatum
- Gesamter Urlaubsanspruch im ausgewählten Jahr
- genehmigter Urlaub
- Resturlaub im ausgewählten Jahr
Alle diese Informationen sind in Spalten aufgelistet, in den Zeilen können Sie die einzelnen Mitarbeiter finden. So sehen Sie immer auf einen Blick, welcher Mitarbeiter welche Urlaubsansprüche hat.
Wie bei den beiden anderen Ansichten können Sie auch hier wieder nach Mandant, Benutzergruppen, Mitarbeiter und Jahr filtern. Auch hier können Sie außerdem die Daten aus Ihrer Filterung nach Excel exportieren.
Ganz rechts finden Sie ein Exportsymbol, mit denen der Resturlaub nach Excel exportiert werden kann.
Bearbeiten der Resturlaubdetails
Wenn Sie auf die Zeile eines Mitarbeiters klicken, öffnet sich ein Fenster zum Bearbeiten der Resturlaubdetails.
Hier können Sie angeben:
- wie hoch der Urlaubsanspruch im ausgewählten Jahr ist
- wie viel Resturlaub aus dem Vorjahr übrig ist
- wann der Resturlaub verfällt
Diese Zugriffsmöglichkeiten haben Sie allerdings nur als Personaladministrator.
Resturlaub neu berechnen
Sobald in Troi ein zukünftiges Jahr zur Kontrolle von Resturlauben im Dropdown aufgerufen wird, werden die Urlaubstage für das betreffende Jahr berechnet und in der Datenbank gespeichert. Da meistens dieser Aufruf erst nach dem Jahreswechsel erfolgt, können Abweichungen eingetragen werden, wenn z.B. ein Mitarbeiter zusätzliche Tage durch Überstunden erhält.
Wird im Bereich Abwesenheiten » Resturlaub das Folgejahr aufgerufen (aus Versehen oder um beabsichtigt den aktuellen Stand der Resturlaubskonten zu kontrollieren), werden die Resturlaube dadurch fest berechnet. Sollten sich nach dieser einmaligen Resturlaubsberechnung weitere Änderungen in den Urlaubstagen ergeben, wurden bislang die zu übertragenden Urlaubstage für das Folgejahr nicht automatisch angepasst.
Die Berechnung des Resturlaubs greift immer für die angezeigten gefilterten Mitarbeiter!
Ist folglich nur ein Mitarbeiter ausgewählt / sichtbar wird der Resturlaub nur für diesen neu berechnet. Es ist ebenso möglich, Mitarbeitergruppen, alle Mitarbeiter oder alle Mandanten auszuwählen (Standardeinstellung des Filters).
ACHTUNG
Das Klicken auf "Resturlaub neu berechnen" überschreibt auch individuell angepasste Resturlaube. Daher empfehlen wir diese Funktion für kleinere Benutzergruppen anzuwenden. Wenn man Sondervereinbarungen bereits eingetragen hat, müssen diese nach der Korrektur erneut eingetragen werden, da sie durch die Neuberechnung überschrieben werden.