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Damit der Resturlaub berechnet werden kann, muss beim jeweiligen Mitarbeiter in den Mitarbeiterdetails die Arbeitszeit gepflegt werden.
Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters, wird unter "Mitarbeiterdetails" → "Abrechnung" gepflegt. Wenn ein unterjährlicher Einstieg oder Ausstieg erfolgt, muss der Urlaubsanspruch für das angebrochene Jahr manuell in der Resturlaubsansicht eingetragen werden.
In den Spalten sehen Sie verschiedene Daten:
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Mit einen Klick auf das Disketten-Symbol speichern Sie die Eingabe.
Abb.: Auswahlmöglichkeiten in den Resturlaubdetails
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Mit der Schaltfläche Resturlaub neu berechnen können Sie die gesamte Urlaubsberechnung neu anstoßen. Klicken Sie auf OK den Button um zu bestätigen, dass Troi für die ausgewählten Mitarbeiter den hinterlegten Urlaubsanspruch (Mitarbeiterdetails), das hinterlegte Verfallsdatum (Systemeinstellung) sowie den Resturlaub des Vorjahres in die Resturlaubsübersicht übernimmt.
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Bitte beachten Sie, dass dabei alle manuell eingegeben Werte zurückgesetzt werden. |
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Wird im Bereich Resturlaub das Folgejahr aufgerufen (aus Versehen oder Beabsichtigt um den aktuellen Stand der Resturlaubskonten zu kontrollieren), werden die Jahresurlaubsansprüche und Resturlaube dadurch zum Zeitpunkt des ersten Aufrufes der Jahresübersicht fest berechnet. Sollten sich nach dieser einmaligen Resturlaubsberechnung weitere Änderungen in den Resturlaubstagen ergeben, werden die bislang die zu übertragenden Urlaubstage für das Folgejahr nicht automatisch angepasst. Klicken Sie am 01.01. immer einmal auf Resturlaube neu berechnen und führen erst dann manuelle Änderungen durch. |
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Troubleshooting
Neuer Mitarbeiter: Urlaubsaldo auf 0
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